Warum brauchen Sie eine Unfallversicherung?


Niemand ist vor einem Unfall gefeit, er geschieht plötzlich und unerwartet. Im Haushalt, im Straßenverkehr, im
Urlaub, beim Sport. Selbst eine leichte Verletzung kann dazu führen, dass Sie Ihren Alltag nicht mehr allein
bewältigen können: Einkaufen, Putzen, Waschen, zum Arzt oder zur Bank gehen, die Körperpflege – all dies
kann eine Zeit lang schwierig werden.


Bleiben dauerhafte Schäden zurück, können erhebliche finanzielle Belastungen dazukommen, zum Beispiel
für eine behindertengerechte Wohnung, ein spezielles Fahrzeug oder die Umbauten innerhalb der eigenen vier
Wände, sollte das nicht gehen, droht sogar das Pflegeheim. Schnell kommen da ganz erhebliche Summen
zusammen, die aufgebracht werden müssen. Mit einer Unfallversicherung haben Sie dafür vorgesorgt, im
Falle eines Falles Ihren Lebensstandard zu sichern.

 

 

Der Unfallschutz mit Geld-zurück-Garantie

 

Sicherheit und ein finanzielles Polster

Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung – egal, ob etwas passiert oder nicht: Zum vereinbarten Vertragsende erhalten Sie Ihre Beiträge (ohne Versicherungssteuer, bei jährlicher Zahlung) garantiert zurück, plus einer Überschussbeteiligung.

 

Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung für Erwachsene

Alle vier Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall. Schützen Sie sich und Ihre Familie mit einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR).

  • Bestmöglicher Schutz: Der Versicherer zahlt schon ab 1% Invalidität, ab 35% Invalidität die doppelte und ab 70% Invalidität sogar die fünffache Leistung.
  • Weltweit, rund um die Uhr: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle ab – wir hingegen sichern Sie 24 Stunden, wo auch immer Sie sind.
  • Individuelle Absicherung: Passend zu Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrem Bedarf.

 

 

Ein Angebot und die  Berechnung der Versicherung mit den jeweiligen Beiträgen  erfolgt nach Ihren persönlichen Vorgaben und Leistungswünschen. 

 

 

Wann leistet die private Unfallversicherung, wann nicht?

Allianz - Blauer Hacken

Ihre Unfallversicherung leistet, wenn …

  • Sie aufgrund eines Unfalles eine bleibende Beeinträchtigung davontragen. Aus der Akutleistung erhalten Sie auch dann Geld, wenn nichts zurück bleibt.
  • der Unfall durch eine Eigenbewegung passiert, z.B. wenn Sie beim Gehen umknicken und sich das Fußgelenk brechen oder sich beim Hinknien das Kreuzband reißen.
  • der Unfall durch erhöhte Kraftanstrengung passiert, wie etwa ein Muskelriss durch schweres Heben.
  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen passieren, wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Einnahme von Medikamenten oder Alkoholkonsum (nicht das Führen eines Kfzs ab 1,1 Promille)
  • Schäden durch Impfungen und Vergiftungen (außer durch Nahrungsmittel) entstehen, sowie durch Zeckenstich übertragene Infektionen.
  • unfreiwillige Gesundheitsschäden entstehen, z.B. durch Dämpfe und Gase sowie Entzug von Flüssigkeit oder Sauerstoff.
  • Sie erfrieren, ersticken oder ertrinken.
  • Sie gefährlichere Hobbies, wie z.B. Tauchen, Motorradfahren oder Reiten ausüben und dabei einen Unfall erleiden. Diese sind ganz ohne Risikozuschlag mitversichert.
  • Gesundheitsschäden durch die Rettung von Menschenleben entstehen.
  • ein neues Familienmitglied dazukommt (Familienvorsorge): Ehepartner, Neugeborene und Adoptivkinder sind ab dem Zeitpunkt der Heirat, Geburt oder Adoption bis zu einem Jahr ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Allianz - Blaues Kreuz

Ihre Unfallversicherung leistet nicht, wenn …

  • Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum oder Alkoholkonsum beim Führen eines Kfz ab 1,1 Promille einen Unfall erleiden.
  • der Unfall während der Ausübung einer vorsätzlich begangenen Straftat passiert
  • die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen und Heilmaßnahmen, sowie Infektionen und Nahrungsmittelvergiftungen entstehen. Ausnahme: Gesundheitsschädigungen durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie Infektionen bei Ausübung des Berufes oder Ehrenamts sind mitversichert.
  • Sie einen Unfall beim Führen eines Luftfahrzeuges oder Luftsportgerätes (z.B. Paragliden) oder bei der Teilnahme an lizenzpflichtigen Fahrveranstaltungen mit Kfz erleiden. Ausnahme: Unfälle bei lizenzfreien Rennen mit Kfz, wie z.B. privates Go-Kart fahren sind mitversichert.

Eine private Unfallversicherung ist nicht geeignet für Personen, die die Absicherung Ihres laufenden Einkommens wünschen, dies versichert die Berufsunfähigkeitsversicherung. Pflegebedürftige können keine Unfallversicherung abschließen.

 

 

Kontakt:

Ansgarstr. 7

49744 Geeste

 

 

Tel. Nr.: 05907 - 7126

Mobil  Nr.: 0170 - 800 6258

WhatsApp über die Telefon Nr. möglich.

Mail: g.schulte.geeste@t-online.de