Haftpflichtversicherung für Halter von Hunden und Pferden

Hinweis: Esel und Maultiere sind Pferden gleichgestellt.


Warum brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung?


Haftpflicht trifft jeden, der einem anderen einen Schaden zufügt. Das Gesetz verpflichtet Sie, als Halter von Hunden und
Pferden bei Schäden durch Ihr privat gehaltene Tiere  Schadenersatz zu leisten, auch dann, wenn Sie die
erforderliche Sorgfalt beachtet haben und Sie selbst keine Schuld trifft.


Die Verantwortlichkeit wird allein durch die »Tiergefahr«, d.h. durch das willkürliche Verhalten der Tiere
ausgelöst. Für den privaten Tierhalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
schützt Sie, wenn Ihr Pferd Dritten einen Schaden zufügt und hieraus Schadenersatzansprüche
entstehen.
Die Haltung von zahmen Haustieren (z. B. Katzen) oder von gezähmten Kleintieren (z. B. Meerschweinchen
oder Bienen) ist im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Für die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von Pferden und  Hunden ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung zu
vereinbaren.
Was ist versichert?
Wenn die Schadenersatzforderungen berechtigt sind, schaffen wir die Sache aus der Welt und zahlen
schnell und unbürokratisch all das, was Sie ersetzen müssen und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.
Wenn die Forderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt sind, Sie also nicht zahlen
müssen, setzen wir Ihr gutes Recht für Sie durch und wehren diese Forderungen für Sie kostenfrei ab.
Bei Personenschäden können z.B. entstehen: Aufwendungen für Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall
oder Schmerzensgeldansprüche.
Sachschäden können Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Nutzungs- oder Gewinnausfall sein.
Wogegen versichern wir?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schadenereignissen, die von dem gehaltenen Hund und Pferd (auch
Esel oder Maultier) verursacht werden, unabhängig davon, ob Sie selbst durch Ihr Verhalten den Schaden
(mit-)herbeigeführt haben oder ob allein das willkürliche Verhalten des Tieres für den Schaden ursächlich
war.
Wer ist mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen
• Mit-Eigentümers,
• Mit-Halters,
• Hüters,
• Reiters und
• Reitbeteiligten.
Welche besonderen Leistungen sind versichert?
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
• aus Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern bzw. privater oder öffentlicher Arbeitgeber bei
Personenschäden von mitversicherten Angehörigen. Ausgeschlossen bleiben solche Rückgriffsansprüche
vom Versicherungsschutz, wenn Schädiger und Geschädigter Familienangehörige sind, die im Zeitpunkt
des Schadenereignisses in häuslicher Gemeinschaft leben.

• aus Schadenereignissen im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (der Tiere) bis zu 5 Jahren;
• aus öffentlich-rechtlichen Pflichten und Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) bis
10% der vereinbarten Versicherungssumme.
• aus dem Weidegang einschließlich des Hin- und Zurückbringens der Tiere;
• aus der Offen- oder Laufstallhaltung;
• aus dem Reiten oder Führen der Tiere mit ungewöhnlicher Zäumung (z. B. gebissloser Zäumung), ungewöhnlichen
Sätteln (z. B. Damensattel) oder ohne Sättel;
• aus der Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen, wie Turnieren, Geschicklichkeitswettbewerben,
Reiterspielen oder Jagdreiten; ausgenommen hiervon sind Rennen und die Vorbereitungen hierzu. Vielseitigkeits-,
Military- oder Geländeprüfungen sind keine Rennen im Sinne dieses Ausschlusses;
• aus nicht gewerblichen Kutschfahrten;
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
• aus dem gewolltem und ungewolltem Deckakt
• aus der Haltung von Fohlen versicherter Pferde im Jahr der Geburt beitragsfrei bis zum Ende des folgenden
Versicherungsjahres;
• aus Flurschäden;
• als Inhaber im Inland gelegener Grundstücke, Gebäude oder Einrichtungen, sofern Sie diese ausschließlich
für die versicherte Tierhaltung nutzen;
• aus Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten Immobilien, wie z. B. Stall- oder Pferdeboxen sowie
von Koppelzäunen.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht als Hundehalter in der Bundesrepublik Deutschland
und, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahren, weltweit.


Ein Hinweis zum Schluss.
Diese Information gibt Ihnen einen Überblick über die Inhalte der Haftpflichtversicherung.

 

Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind in jedem Fall die Versicherungsbedingungen. Bitte
beachten Sie auch die darin enthaltenen Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen.

 

 

Kontakt:

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